In demokratischen Verfassungen gehört Religionsfreiheit zu den staatlich
garantierten Grundrechten. Dennoch gibt es beträchtliche Differenzen im
praktizierten Religionsverständnis. Trotz formaler Gleichstellung bestehen
Konflikte zwischen den Amtskirchen und Religionsgemeinschaften: Letztere
setzen sich gegen Argwohn, Vorurteil und Sektierertum zur Wehr.