Das Arbeitsrecht in Deutschland regelt wirtschaftliche und Interessengegensätze
und soziale Schutzmaßnahmen im Sinne einer "Arbeitsverfassung". Als Ersatz
für ein fehlendes Arbeitsgesetzbuch agieren, konkurrieren und novellieren
Staat, Tarifparteien und Richterrecht - mit zum Teil unkalkulierbaren Folgen.